top

Allgemeine Geschäftsbedingungen

1. Geltungsbereich
1.1. Die erklärten allgemeinen Geschäftsbedingungen (im Folgenden „AGB“ genannt)
gelten für alle dem Fotografen erteilten Aufträge. Alle entgegenstehenden
Geschäftsbedingungen des jeweiligen Kunden (im Folgenden „Auftraggeber“)
sind ungültig, es sei denn die Fotografin Jacqueline Voßmann (im Folgenden
„Auftragnehmer“) hat deren Geltung ausdrücklich zugestimmt.
1.2. „Fotos“ im Sinne der AGB sind alle von dem Auftragnehmer erstellten digitalen
Produkte, wobei nicht entscheidend ist, in welcher technischen Form oder in
welchem Medium diese erstellt wurden/vorliegen. Eingeschlossen sind gedruckte
oder belichtete Werke, digitale Bilder in Onlinegalerien oder auf sonstigen
Datenträgern gespeicherte Bilder.

2. Vertragsschluss
2.1 Der Vertragsschluss zwischen den Parteien kommt nach der folgenden Maßgabe
zustande:
2.1.1 Die Anfrage der Anfertigung von Fotos kann unverbindlich per Telefon, E-Mail
oder über das Impressum des Auftragnehmers durch den Auftraggeber
durchgeführt werden.
2.1.2 Das jeweilige Angebot hat ab Versendung eine Gültigkeitsdauer von 14 Tagen.
Nach Ablauf dieser Frist erlischt das Angebot und der jeweilige Termin kann
anderweitig vergeben werden.
2.1.3 Erst das von beiden Parteien unterschriebene Angebot und die dadurch
hervorgehende Bestätigung des Auftrages ist rechtsverbindlich. Das vom
Auftraggeber unterschriebene Angebot erreicht den Auftragnehmer per Post
oder per E-Mail.
2.1.4 Nimmt der Auftraggeber das Angebot nach Ablauf der Frist aus 2.1.2 an, handelt
es sich dabei um eine erneute Anfrage, welches der Auftragnehmer durch
ausdrückliche Erklärung annehmen kann. Einer Annahmeerklärung steht gleich,
wenn der Auftragnehmer eine Auftragsbestätigung oder eine
Vorschussrechnung übersendet.
2.1.5 Mit der Annahme des Angebots kommt zwischen den Parteien ein verbindliches
Vertragsverhältnis über die Anfertigung der Fotos zustande. Die Terminreservie-
rungsgebühr von 25% des Gesamtpreises ist innerhalb von 14 Tagen zu zahlen.

3. Pflichten des Auftraggebers
3.1. Der Auftraggeber ist verpflichtet, vor Beginn des Auftrages alle nötigen
Informationen (Adressen, Ablaufplan, Sonderwünsche, etc.) dem Auftragnehmer
darzulegen. Für alle Situationen, die durch nicht erbrachte Informationsübergabe
vom Auftraggeber an den Auftragnehmer zustande kommen, haftet der
Auftragnehmer nicht.
3.2. Der Auftraggeber stellt sicher, dass an den jeweiligen Standorten das
Fotografieren erlaubt ist. Durch Fotografierverbote gegebenenfalls entstehende
Wartezeiten des Auftragnehmers zählen als zusätzliche Arbeitszeit.

4. Pflichten des Auftragnehmers
4.1. Der Auftragnehmer schuldet die angebotenen Leistungen persönlich.
Subunternehmer werden nicht beschäftigt. Der Auftragnehmer wird als
Einzelfotograf ohne Mitarbeiter tätig, sofern im Vertrag nicht anders festgelegt.
4.2. Der Auftragnehmer fotografiert im Rahmen der Hochzeitsveranstaltung/
Veranstaltung des Auftraggebers im vertraglich vereinbarten Umfang. Der
Auftraggeber kann an diesem Tag weitere Stunden in Auftrag geben („Overtime“).
Hierbei ist die mündliche Zusage rechtsverbindlich.
4.3. Der Auftragnehmer schuldet die Anfertigung der Fotos in einem gängigen
Dateiformat (z.B. jpeg). Der Auftraggeber hat keinen Anspruch auf Herausgabe
von Dateien im RAW Format.
4.4. Der Auftragnehmer übergibt dem Auftraggeber binnen vier Wochen nach dem
Fototermin die Fotos. Für besonders aufwändige Zusatzprodukte (z.B. Hochzeits-
alben, aufwendige Retouchearbeiten) wird ein gesonderter Übergabetermin nach
individuellem Aufwand vereinbart.

5. Vergütung und Auslagen
5.1. Überschreitet die tatsächliche Arbeitszeit den vereinbarten Abrechnungszeitraum
wird der zusätzliche Zeitaufwand je halbe angefangene Stunde abgerechnet..
5.2. Die Zahlung der Vergütung wird auf Rechnungsstellung durch den
Auftragnehmer innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungsstellung fällig.
5.3. Die Widerspruchsfrist für Rechnungen beträgt 14 Tage nach Rechnungsstellung.
Wird die Rechnung innerhalb dieses Zeitraums nicht widerrufen, wird dem in der
Rechnung angegebenen Betrag zugestimmt und die Rechnung ist zu bezahlen.
5.4. Durch den Auftrag anfallende sonstige Kosten wie Materialkosten und
Parkgebühren sind nicht im Honorar enthalten und gehen zu Lasten des
Auftragnehmers. Essen und Getränke während der Dienstleistung werden dem
Auftragnehmer unentgeltlich in angemessenem Umfang zur Verfügung gestellt.

6. Auftragsänderungen, -erweiterungen, -kündigung
6.1 Im Falle einer Kündigung aufgrund der Ausübung gesetzlicher Kündigungsrechte
durch eine der Parteien gelten die nachfolgenden Bestimmungen:
6.1.1 Kann die Hochzeit nachweislich aufgrund von höherer Gewalt (z.B. Unfall, Krank-
heit, o.ä.) nicht durchgeführt werden, verzichtet die Fotografin auf das
Einverlangen der vereinbarten Kosten.
6.1.2 Ist es der Fotografin aufgrund von höherer Gewalt (z.B. Unfall, Krankheit o.ä.) nicht
möglich, den Auftrag auszuführen, verzichtet das Brautpaar auf Schadensersatz.
Durch ein Netzwerk an Fotografen bemüht sich die Fotografin dringlichst, einen
Ersatz für den Ausfall zu finden.
6.2 Der Auftragnehmer ist berechtigt, im Falle einer Kündigung durch den
Auftraggeber folgende Schadensersatzansprüche geltend zu machen:
6.2.1 Sollte die Dienstleistung aus anderen Gründen nicht wahrgenommen werden
können, wird die Terminreservierungsgebühr von 25 % als Ausfallhonorar
einbehalten.

7. Widerrufsbelehrung bei Vertragsabschluss
7.1 Verbraucher ist jede natürliche Person, die ein Rechtsgeschäft zu Zwecken
abschließt, die überwiegend weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbständigen
beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden können.
Sie haben das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen den
Vertrag zu widerrufen. Die Widerrufsfrist beträgt vierzehn Tage ab dem Tag des
Vertragsschlusses. Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben, müssen Sie uns (Frau
Jacqueline Voßmann, Düppelstraße 47, 44789 Bochum , E-Mail-Adresse:
[email protected]) mittels einer eindeutigen Erklärung (z.B. ein mit der Post
versandter Brief, Telefax oder E-Mail) über Ihren Entschluss, diesen Vertrag
zu widerrufen, informieren. Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass
Sie die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der
Widerrufsfrist absenden.
7.2 Wenn Sie diesen Vertrag widerrufen, haben wir Ihnen alle Zahlungen, die wir
von Ihnen erhalten haben, unverzüglich und spätestens binnen vierzehn Tagen
ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über Ihren Widerruf dieses
Vertrags bei uns eingegangen ist. Für diese Rückzahlung verwenden wir dasselbe
Zahlungsmittel, das Sie bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt haben,
es sei denn, mit Ihnen wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart; in keinem
Fall werden Ihnen wegen dieser Rückzahlung Entgelte berechnet.
Haben Sie verlangt, dass die Dienstleistungen während der Widerrufsfrist
beginnen sollen, so haben Sie uns einen angemessenen Betrag zu zahlen, der
dem Anteil der bis zu dem Zeitpunkt, zu dem Sie uns von der Ausübung des
Widerrufsrechts hinsichtlich dieses Vertrags unterrichten, bereits erbrachten
Dienstleistungen im Vergleich zum Gesamtumfang der im Vertrag vorgesehenen
Dienstleistungen entspricht.

7. Eigentumsvorbehalt, Nutzungs- und Urheberrechte
7.1. Bis zur vollständigen Bezahlung der vereinbarten Vergütung verbleiben die Fotos
im Eigentum des Auftragnehmers.
7.2. Der Auftraggeber erwirbt an den Fotos einfache Nutzungsrechte für den Privat-
gebrauch. Das Recht der Vervielfältigung und der Weitergabe an Dritte wird für
private Zwecke eingeräumt. Die Nutzungsrechte gehen erst nach vollständiger
Bezahlung der Vergütung über.
7.3. Der Auftragnehmer trifft die Auswahl der Fotos. Der Auftraggeber hat keinen
Anspruch alle Fotos zu erhalten.

8. Haftung
8.1. Der Auftragnehmer haftet in allen Fällen vertraglicher und außervertraglicher
Haftung bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit nach Maßgabe der gesetzlichen
Bestimmungen.
8.2. In sonstigen Fällen haftet der Auftragnehmer – soweit in Ziffer 8.3 dieser AGB nicht
abweichend geregelt – nur bei Verletzung einer Vertragspflicht, deren Erfüllung
die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und
auf deren Einhaltung der Kunde daher regelmäßig vertrauen darf (so genannte
Kardinalpflicht). In allen übrigen Fällen ist die Haftung des Auftragnehmers
vorbehaltlich der Regelung in Ziffer 8.3 dieser AGB ausgeschlossen.
8.3. Soweit der Auftragnehmer gemäß Ziffer 8.1 dieser AGB dem Grunde nach haftet,
ist diese Haftung auf Schäden begrenzt, die dieser bei Vertragsschluss als
mögliche Folge einer Vertragsverletzung vorausgesehen hat oder bei Anwendung
verkehrsüblicher Sorgfalt hätte voraussehen müssen. Mittelbare Schäden und
Folgeschäden, die Folge von Mängeln des Leistungsgegenstands sind, sind
außerdem nur ersatzfähig, soweit solche Schäden bei bestimmungsgemäßer
Verwendung des Leistungsgegenstands typischerweise zu erwarten sind.
8.4. Die Haftung des Auftragnehmers für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des
Körpers oder der Gesundheit und nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt von
vorstehenden Ziffern 8.1 bis 8.3 dieser AGB ausgeschlossen.
8.5. Die verschuldensunabhängige Haftung auf Schadensersatz für anfängliche
Mängel gemäß 536a Abs. 1 BGB ist ausgeschlossen.

9. Textform
9.1. Ergänzungen und Abänderungen der getroffenen Vereinbarungen zwischen den
Parteien einschließlich dieser AGB bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Textform.
Der Vorrang von Individualvereinbarungen bleibt hiervon unberührt.

10. Anzuwendendes Recht
10.1. Es gilt deutsches Recht. Bei Verbrauchern gilt diese Rechtswahl nur, soweit
hierdurch der durch zwingende Bestimmungen des Rechts des Staates des
gewöhnlichen Aufenthaltes des Verbrauchers gewährte Schutz nicht entzogen
wird (Günstigkeitsprinzip).
10.2. Der Gerichtsstand ist Bochum, soweit der Auftraggeber nicht Verbraucher ist.
Dasselbe gilt, wenn der Auftraggeber keinen allgemeinen Gerichtsstand in
Deutschland oder der EU hat oder der Wohnsitz oder gewöhnliche Aufenthalt
im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist. Die Befugnis, auch das Gericht
an einem anderen gesetzlichen Gerichtsstand anzurufen, bleibt hiervon
unberührt.
10.3. Die Bestimmungen des UN-Kaufrechts finden ausdrücklich keine Anwendung.

AGB

1. GELTUNGSBEREICH

1.1. Die erklärten allgemeinen Geschäftsbedingungen (im Folgenden „AGB“ genannt) gelten für alle dem Fotografen erteilten Aufträge. Alle entgegenstehenden Geschäftsbedingungen des jeweiligen Kunden (im Folgenden „Auftraggeber“) sind ungültig, es sei denn die Fotografin Jacqueline Voßmann (im Folgenden „Auftragnehmer“) hat deren Geltung ausdrücklich zugestimmt.

1.2. „Fotos“ im Sinne der AGB sind alle von dem Auftragnehmer erstellten digitalen Produkte, wobei nicht entscheidend ist, in welcher technischen Form oder in welchem Medium diese erstellt wurden/vorliegen. Eingeschlossen sind gedruckte oder belichtete Werke, digitale Bilder in Onlinegalerien oder auf sonstigen Datenträgern gespeicherte Bilder.

2. VERTRAGSSCHLUSS

2.1 Der Vertragsschluss zwischen den Parteien kommt nach der folgenden Maßgabe zustande:

2.1.1 Die Anfrage der Anfertigung von Fotos kann unverbindlich per Telefon, E-Mail oder über das Impressum des Auftragnehmers durch den Auftraggeber durchgeführt werden.

2.1.2 Das jeweilige Angebot hat ab Versendung eine Gültigkeitsdauer von 14 Tagen. Nach Ablauf dieser Frist erlischt das Angebot und der jeweilige Termin kann anderweitig vergeben werden.

2.1.3 Erst das von beiden Parteien unterschriebene Angebot und die dadurch hervorgehende Bestätigung des Auftrages ist rechtsverbindlich. Das vom Auftraggeber unterschriebene Angebot erreicht den Auftragnehmer per Post oder per E-Mail.

2.1.4 Nimmt der Auftraggeber das Angebot nach Ablauf der Frist aus 2.1.2 an, handelt es sich dabei um eine erneute Anfrage, welches der Auftragnehmer durch ausdrückliche Erklärung annehmen kann. Einer Annahmeerklärung steht gleich, wenn der Auftragnehmer eine Auftragsbestätigung übersendet.

2.1.5 Mit der Annahme des Angebots kommt zwischen den Parteien ein verbindliches Vertragsverhältnis über die Anfertigung der Fotos zustande.

3. PFLICHTEN DES AUFTRAGGEBERS

3.1. Der Auftraggeber ist verpflichtet, vor Beginn des Auftrages alle nötigen Informationen (Adressen, Ablaufplan, Sonderwünsche, etc.) dem Auftragnehmer darzulegen. Für alle Situationen, die durch nicht erbrachte Informationsübergabe vom Auftraggeber an den Auftragnehmer zustande kommen, haftet der Auftragnehmer nicht.

3.2. Der Auftraggeber stellt sicher, dass an den jeweiligen Standorten das Fotografieren erlaubt ist. Durch Fotografierverbote gegebenenfalls entstehende Wartezeiten des Auftragnehmers zählen als zusätzliche Arbeitszeit.

4. PFLICHTEN DES AUFTRAGNEHMERS

4.1. Der Auftragnehmer schuldet die angebotenen Leistungen persönlich. Subunternehmer werden nicht beschäftigt. Der Auftragnehmer wird als Einzelfotograf ohne Mitarbeiter tätig, sofern im Vertrag nicht anders festgelegt.

4.2. Der Auftragnehmer fotografiert im Rahmen der Hochzeitsveranstaltung/Veranstaltung des Auftraggebers im vertraglich vereinbarten Umfang. Der Auftraggeber kann an diesem Tag weitere Stunden in Auftrag geben („Overtime“). Hierbei ist die mündliche Zusage rechtsverbindlich.

4.3. Der Auftragnehmer schuldet die Anfertigung der Fotos in einem gängigen Dateiformat (z.B. jpeg). Der Auftraggeber hat keinen Anspruch auf Herausgabe von Dateien im RAW Format.

4.4. Der Auftragnehmer übergibt dem Auftraggeber binnen vier Wochen nach dem Fototermin die Fotos. Für besonders aufwändige Zusatzprodukte (z.B. Hochzeitsalben, aufwendige Retouchearbeiten) wird ein gesonderter Übergabetermin nach individuellem Aufwand vereinbart.

5. VERGÜTUNG UND AUSLAGEN

5.1. Überschreitet die tatsächliche Arbeitszeit den vereinbarten Abrechnungszeitraum wird der zusätzliche Zeitaufwand je halbe angefangene Stunde abgerechnet.

5.2. Bei Vertragsschluss wird ein Widerrufsrecht von 14 Tagen eingeräumt. Wird der Vertrag innerhalb dieses Zeitraums nicht widerrufen, gelten die Regelungen unter Ziffer 6.

5.4. Die Zahlung der Vergütung wird auf Rechnungsstellung durch den Auftragnehmer innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungsstellung fällig.

5.5 Die Widerspruchsfrist für Rechnungen beträgt 14 Tage nach Rechnungsstellung. Wird die Rechnung innerhalb dieses Zeitraums nicht widerrufen, wird dem in der Rechnung angegebenen Betrag zugestimmt und die Rechnung ist zu bezahlen.

5.6. Durch den Auftrag anfallende sonstige Kosten wie Materialkosten und Parkgebühren sind nicht im Honorar enthalten und gehen zu Lasten des Auftragnehmers. Essen und Getränke während der Dienstleistung werden dem Auftragnehmer unentgeltlich in angemessenem Umfang zur Verfügung gestellt.

6. AUFTRAGSÄNDERUNGEN, –ERWEITERUNGEN UND -KÜNDIGUNG

6.1 Im Falle einer Kündigung aufgrund der Ausübung gesetzlicher Kündigungsrechte durch eine der Parteien gelten die nachfolgenden Bestimmungen:

6.1.1 Kann die Hochzeit nachweislich aufgrund von höherer Gewalt (z.B. Unfall, Krankheit, o.ä.) nicht durchgeführt werden, verzichtet die Fotografin auf das Einverlangen der vereinbarten Kosten.

6.1.2 Ist es der Fotografin aufgrund von höherer Gewalt (z.B. Unfall, Krankheit o.ä.) nicht möglich, den Auftrag auszuführen, verzichtet das Brautpaar auf Schadensersatz. Durch ein großes Netzwerk an Fotografen bemüht sich die Fotografin dringlichst, einen Ersatz für den Ausfall zu finden.

6.2 Der Auftragnehmer ist berechtigt, im Falle einer Kündigung durch den Auftraggeber folgende Schadensersatzansprüche geltend zu machen:

6.2.1 Sollte die Dienstleistung aus anderen Gründen (Trennung, Schwangerschaft, o.ä.) nicht wahrgenommen werden können, ist eine Stornogebühr von 20% des Gesamtbetrages zu zahlen.

7. WIDERRUFSBELEHRUNG BEI VERTRAGSABSCHLUSS

Verbraucher ist jede natürliche Person, die ein Rechtsgeschäft zu Zwecken abschließt, die überwiegend weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden können.

7.1 Sie haben das Recht, binnen vierzehn Tagen ab Versendung des unterschriebenen Vertrages ohne Angabe von Gründen den Vertrag zu widerrufen. Die Widerrufsfrist beträgt vierzehn Tage ab dem Tag des Vertragsschlusses. Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben, müssen Sie uns (Frau Jacqueline Voßmann, Düppelstraße 47, 44789 Bochum , E-Mail-Adresse: [email protected]) mittels einer eindeutigen Erklärung (z.B. ein mit der Post versandter Brief oder E-Mail) über Ihren Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren.  Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass Sie die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absenden.

7.2 Wenn Sie diesen Vertrag widerrufen, haben wir Ihnen alle Zahlungen, die wir von Ihnen erhalten haben, einschließlich der Lieferkosten (mit Ausnahme der zusätzlichen Kosten, die sich daraus ergeben, dass Sie eine andere Art der Lieferung als die von uns angebotene, günstigste Standardlieferung gewählt haben), unverzüglich und spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über Ihren Widerruf dieses Vertrags bei uns eingegangen ist. Für diese Rückzahlung verwenden wir dasselbe Zahlungsmittel, das Sie bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt haben, es sei denn, mit Ihnen wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart; in keinem Fall werden Ihnen wegen dieser Rückzahlung Entgelte berechnet. Haben Sie verlangt, dass die Dienstleistungen während der Widerrufsfrist beginnen sollen, so haben Sie uns einen angemessenen Betrag zu zahlen, der dem Anteil der bis zu dem Zeitpunkt, zu dem Sie uns von der Ausübung des Widerrufsrechts hinsichtlich dieses Vertrags unterrichten, bereits erbrachten Dienstleistungen im Vergleich zum Gesamtumfang der im Vertrag vorgesehenen Dienstleistungen entspricht.

8. EIGENTUMSVORBEHALT, NUTZUNGS- UND URHEBERRECHTE

8.1. Bis zur vollständigen Bezahlung der vereinbarten Vergütung verbleiben die Fotos im Eigentum des Auftragnehmers und deren Nutzung ist nicht gestattet.

8.2. Der Auftraggeber erwirbt an den Fotos einfache Nutzungsrechte für den Privatgebrauch. Das Recht der Vervielfältigung und der Weitergabe an Dritte wird für private Zwecke eingeräumt. Die Nutzungsrechte gehen erst nach vollständiger Bezahlung der Vergütung über.

8.3. Der Auftragnehmer trifft die Auswahl der Fotos. Der Auftraggeber hat keinen Anspruch alle Fotos zu erhalten.

9. HAFTUNG

9.1. Der Auftragnehmer haftet in allen Fällen vertraglicher und außervertraglicher Haftung bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit nach Maßgabe der gesetzlichen Bestimmungen.

9.2. In sonstigen Fällen haftet der Auftragnehmer nur bei Verletzung einer Vertragspflicht, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde daher regelmäßig vertrauen darf (so genannte Kardinalpflicht). In allen übrigen Fällen ist die Haftung des Auftragnehmers ausgeschlossen.

9.3. Soweit der Auftragnehmer dem Grunde nach haftet, ist diese Haftung auf Schäden begrenzt, die dieser bei Vertragsschluss als mögliche Folge einer Vertragsverletzung vorausgesehen hat oder bei Anwendung verkehrsüblicher Sorgfalt hätte voraussehen müssen. Mittelbare Schäden und Folgeschäden, die Folge von Mängeln des Leistungsgegenstands sind, sind außerdem nur ersatzfähig, soweit solche Schäden bei bestimmungsgemäßer Verwendung des Leistungsgegenstands typischerweise zu erwarten sind.

9.4. Die Haftung des Auftragnehmers für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit und nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt ausgeschlossen.

9.5. Die verschuldensunabhängige Haftung auf Schadensersatz für anfängliche Mängel gemäß 536a Abs. 1 BGB ist ausgeschlossen.

10. TEXTFORM

10.1. Ergänzungen und Abänderungen der getroffenen Vereinbarungen zwischen den Parteien einschließlich dieser AGB bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Textform. Der Vorrang von Individualvereinbarungen bleibt hiervon unberührt.

11. ANZUWENDENDES RECHT

11.1. Es gilt deutsches Recht. Bei Verbrauchern gilt diese Rechtswahl nur, soweit hierdurch der durch zwingende Bestimmungen des Rechts des Staates des gewöhnlichen Aufenthaltes des Verbrauchers gewährte Schutz nicht entzogen wird (Günstigkeitsprinzip).

11.2. Der Gerichtsstand ist Bochum, soweit der Auftraggeber nicht Verbraucher ist. Dasselbe gilt, wenn der Auftraggeber keinen allgemeinen Gerichtsstand in Deutschland oder der EU hat oder der Wohnsitz oder gewöhnliche Aufenthalt im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist. Die Befugnis, auch das Gericht an einem anderen gesetzlichen Gerichtsstand anzurufen, bleibt hiervon unberührt.

11.3. Die Bestimmungen des UN-Kaufrechts finden ausdrücklich keine Anwendung.